Erwin Eisch Nachlass: Vorbereitung der Inventarisierung

Die Erwin-und-Gretel-Eisch-Stiftung wies zum Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 1.546 Kunstgegenstände mit einem dokumentierten Gesamtwert von 1.521.210 Euro aus. 909 Stücke davon – mit einem Wert von 1.104.000 Euro – galten als unveräußerlich.

Erwin Eisch Nachlass: Vorbereitung der Inventarisierung

Erwin Eisch Nachlass inventarisieren: Eine Checkliste für die systematische Bestandsaufnahme

Für sich genommen klingt das nach einer klaren Sache. Wer aber den Schritt aus dem Haushaltsdokument in die Wirklichkeit der ehemaligen Glashütte in Frauenau wagt, merkt rasch: Diese Zahlen bilden lediglich einen Kernbestand ab. Hinzu kommen Archivalien, Glas- und Kunstobjekte aus dem künstlerischen Umfeld der Eischs, Fotoabzüge, Dias, Tonbandaufnahmen und digitale Dateien – also Medien, die für das Verständnis des Werks ebenso zentral sind wie die Objekte selbst.

Wer einen Künstlernachlass inventarisiert, erfasst nicht nur Objekte, sondern auch die ihnen eingeschriebene Lebens- und Arbeitsgeschichte.

Betrachten wir die Entwicklung: Erwin Eisch hat zwischen 1946 und 1949 eine Ausbildung zum Glasgraveur absolviert, anschließend Innenarchitektur und Glasdesign studiert (1949–1952) und schließlich von 1956 bis 1959 Bildhauerei in München. Diese unterschiedlichen Arbeitsfelder setzen sich in seinem Œuvre fort, von der Glasplastik über Mixed-Media-Installationen bis zu Architekturmodellen und grafischen Entwürfen. Ein vollständiges Inventar muss daher Medien und Werkgruppen sauber trennen, statt Glasobjekte summarisch zusammenzufassen. Die folgende Gliederung empfiehlt sich als Arbeitsgerüst – orientiert an archivischen Standards des Bundesarchivs und an der Konzeption, mit der das Bild-Werk Frauenau den Bestand 2009 in die Stiftung eingebracht hat.

  • Glasobjekte (Hohlglas, Flachglas, Glasplastiken, Gefäße, Kruzifixe, Glaskopfserien)
  • Bildhauerische Arbeiten (Skulpturen, Modelle, Güsse, Tonentwürfe)
  • Grafik und Papierarbeiten (Entwürfe, Siebdrucke, Aquarelle, Werkzeichnungen)
  • Fotoarchiv (Werkfotografien, Atelieraufnahmen, Ausstellungs- und Reisedokumentation)
  • Schriftgut (Korrespondenz, Verträge, Manuskripte, Vorträge)
  • Audiovisuelle und digitale Medien (Tondokumente, Videos, digitale Entwürfe)

Diese Trennung ermöglicht es, Provenienz, Urheberschaft und Erhaltungszustand sauber zuzuordnen. Wenn ein Fotoabzug ein Glasobjekt dokumentiert, sind beide Seiten separat zu inventarisieren – die Aufnahme als archivalische Einheit, das abgebildete Werk als Objekt.

Objektinventarisierung nach musealen Standards

Für die eigentliche Erfassung der Werke greift der Nachlass auf bewährte Verfahren aus der Museumspraxis zurück. Das Deutsche Historische Museum nennt sechs Kernfelder, die bei jedem Objekt dokumentiert sein müssen: Inventarnummer, Beschreibung, Datierung, Maße, Erwerbungsart und unmittelbarer Vorbesitzer. Bei einer Erstinventarisierung kommen weitere Angaben hinzu: kurze Bezeichnung, Sachbegriff, Herkunft sowie Urheber-, Personen- und Nutzungsrechte. Die Dokumentation sollte direkt in eine Objektdatenbank einfließen; eine manuelle Karteikarte wird den Verknüpfungen zwischen Werk, Abbildung und Beleg nur schwer gerecht.

DokumentationsfeldInhaltPraxisbeispiel Eisch-Nachlass
Inventarnummereindeutige Kennung pro Objektz. B. „EISCH-G-1965-014" für ein Glasobjekt
BeschreibungMaterial, Technik, Maße, Zustand„Eingeschmolzene Kupferfäden, H. 38 cm, unbeschädigt"
DatierungEntstehungszeitraum„um 1968, nach Ofeninstallation 1965"
Erwerbungsart & VorbesitzerSchenkung, Ankauf, Stiftung, Erbe„Schenkung Eisch 2009, Übergabe an Lebensräume-Stiftung zum 31. Dezember 2023"
UrheberschaftEinzelperson, Gemeinschaft, Werkstatt„Erwin und Gretel Eisch, gemeinsam, 1973"
NutzungsrechteVerwertung, Reproduktion, Veröffentlichung„Erbfolger zu klären; siehe Nachlassvertrag §3"

Bei der Titelbildung einer Verzeichnungseinheit – ein Begriff, der aus dem Archivwesen stammt – empfiehlt das Bundesarchiv eine prägnante Formulierung, die das Material benennt, gegebenenfalls mit einem Enthält-Vermerk. Beim Erwin-Eisch-Nachlass könnte das etwa heißen: „Korrespondenz mit der Glashütte Eisch, 1962–1985 (Enthält: Briefwechsel zu Auftragsarbeiten und Werkverzeichnissen)". Die Verzeichnung umfasst in der Regel Titelbildung, Laufzeit und Signatur – drei Elemente, die in jeder Inventardatenbank ohnehin abrufbar sein müssen.

Rechtliche Klärung: Eigentum, Nutzung, Digitalisierung

Eine Nachlassinventarisierung steht und fällt mit der Klärung der Rechtslage. Wer ein Werk besitzt, hat nicht automatisch das Recht, es zu publizieren, zu digitalisieren oder Reproduktionen herzustellen. Das Bundesarchiv formuliert es unmissverständlich: „Bei der Übergabe privater Unterlagen an ein Archiv müssen Eigentumsübertragung, Nutzung durch Dritte und mögliche Digitalisierung rechtlich geregelt werden" – üblicherweise in einem schriftlichen Vertrag mit den Nachlassgebenden.

Im Fall der Erwin-und-Gretel-Eisch-Stiftung kommen mehrere Ebenen zusammen. Die Stiftung wurde am 18. April 2009 durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden errichtet; der wirtschaftliche Übertragungsstichtag auf die Lebensräume-Stiftung für Natur und Kultur in Niederbayern war der 31. Dezember 2023, geregelt durch einen Übertragungsvertrag vom 26. Dezember 2023. Was jedoch den gesamten Nachlass jenseits des dokumentierten Kernbestands betrifft – insbesondere Werke im Eisch-Haus, gemeinsam mit der Glashütte entstandene Stücke oder einzelne Glasskulpturen in Privatbesitz –, ist die Rechtslage differenzierter. Hier helfen klar nummerierte Schritte:

1. Bestandsaufnahme aller Werke mit Standortangabe (Werk, Standort, Eigentümer, dokumentierte oder offene Provenienz)

2. Klärung, welche Werke der Stiftung gehören und welche im Familien-, Werkstatt- oder privaten Besitz verblieben sind

3. Klärung der Nutzungsrechte, insbesondere bei Gemeinschaftsarbeiten mit Gretel Eisch und mit weiteren Künstlern

4. Schriftliche Vereinbarungen – Nachlassübergabeverträge, Schenkungsverträge oder Depositverträge – wie sie das Bundesarchiv für die Archivierung verlangt

5. Festlegung einer Digitalisierungs- und Veröffentlichungsstrategie gemeinsam mit den Rechteinhabern

Ohne sauber dokumentierte Rechtslage ist jede Inventarliste nur eine halbe Wahrheit.

Besonderheiten der Gemeinschaftsarbeiten mit Gretel Eisch

Eine der heikelsten Stellen jeder Erwin-Eisch-Inventarisierung ist die Frage: Wo endet die Urheberschaft des einen, wo beginnt die der anderen? Gretel Eisch, geborene Stadler, heiratete Erwin Eisch 1962, ging nach Frauenau und arbeitete fortan mit ihm – etwa an der Glaswand der St.-Hermannskapelle in Frauenau-Zell, an den Installationen „Jungbrunnen" und „Narziß. Ein Interieur" sowie an mehreren Glaskopfserien. Werke, die unter einem dieser Signets laufen, sind kein Einzelurheberwerk im klassischen Sinn; die Zuschreibung muss daher immer gemeinsam erfolgen, mit klarer Kennzeichnung der jeweiligen Anteile, soweit dies aus den Werkunterlagen hervorgeht.

Für die Datenbank bedeutet das: ein eigenes Feld „Urheberschaft" mit den Auswahloptionen „Erwin Eisch", „Gretel Eisch", „Erwin und Gretel Eisch", „Eisch-Werkstattgemeinschaft mit …" oder „Werkstatt der Glashütte Eisch". So lässt sich vermeiden, dass spätere Katalogtexte und Ausstellungsetiketten den Eindruck erwecken, ein Werk stamme allein aus Erwin Eischs Hand, obwohl Gretel Eisch als Mitgestalterin wesentlich beteiligt war. Diese Unterscheidung ist nicht nur juristisch wichtig, sondern auch kunsthistorisch entscheidend – sie spiegelt die realen Arbeitsverhältnisse wider und verhindert, dass die Lebensleistung einer Künstlerin in der Dokumentation unsichtbar bleibt.

Digitale Erfassung und Dokumentation der Werkgeschichte

Am Ende zählt nicht allein, was inventarisiert wurde, sondern auch, wie es weiterlebensfähig bleibt. Eine Objektdatenbank mit verknüpften Feldern – Werk, Foto, Beleg, Standort, Provenienz, Urheberschaft, Zustand – bildet die Grundlage, auf der später Kataloge, Ausstellungen und Forschungsarbeiten aufbauen können. Empfehlenswert sind offene Standards oder museumsnahe Datenbanken, die langfristig von anderen Institutionen mitgenutzt werden können – ein Punkt, der bei einer späteren wissenschaftlichen Aufarbeitung entscheidend wird.

Ergänzend sollte die Werkgeschichte dokumentiert werden – Entstehungsphasen, Rezeptionslinien, Ausstellungsbelege, Katalogplätze, Rezensionen. Hier kommt ein zweiter Berufsstand ins Spiel, der für einen Künstlernachlass ebenso wichtig ist wie der Inventarisator: die Kunsthistorikerin und der Kunsthistoriker, die das Material kontextualisieren und in den Diskurs der Nachkriegsmoderne einordnen. Erwin Eischs Bedeutung – der Bau des eigenen Studioglasofens 1965 im Keller der Eisch-Glashütte, die Auseinandersetzung mit dem Heavy Glass der amerikanischen Studioglasbewegung um Harvey Littleton, sein Wirken als Bildhauer zwischen Frauenau und der internationalen Szene – wird erst durch diese quergelegten Spuren lesbar.

Ausblick: Was eine gute Inventarisierung leistet

Eine Inventarisierung des Erwin-Eisch-Nachlasses ist nie Selbstzweck. Sie schafft die Grundlage dafür, dass die Lebensleistung eines Pioniers der deutschen Studioglas-Bewegung sichtbar bleibt – jenseits von Anekdote und Familienerzählung. Sie sichert aber auch den Bestand über die kommenden Jahrzehnte: mit klaren Rechten, klaren Standorten, klaren Verantwortlichkeiten. Wer jetzt systematisch erfasst, schafft die Voraussetzung dafür, dass spätere Generationen von Kuratorinnen, Forschenden und Glasliebhaberinnen auf ein kohärentes Werkverzeichnis zurückgreifen können – und nicht auf ein Nebeneinander verstreuter Einzelinformationen, deren juristischer Status im besten Fall unklar und im schlechtesten Fall blockiert wäre.

Häufige Fragen

Welche Kategorien sollten bei der Inventarisierung des Eisch-Nachlasses unterschieden werden?
Der Bestand sollte in Glasobjekte, bildhauerische Arbeiten, Grafik und Papierarbeiten, ein Fotoarchiv, Schriftgut sowie audiovisuelle und digitale Medien unterteilt werden.
Welche sechs Kernfelder sind laut musealen Standards für jedes Objekt zu dokumentieren?
Jedes Objekt benötigt eine Inventarnummer, eine Beschreibung, eine Datierung, Angaben zu den Maßen, die Erwerbungsart sowie den unmittelbaren Vorbesitzer.
Wie sollte die Urheberschaft bei Gemeinschaftsarbeiten mit Gretel Eisch in der Datenbank erfasst werden?
Es sollte ein eigenes Feld für die Urheberschaft genutzt werden, das Optionen wie „Erwin und Gretel Eisch“ oder „Eisch-Werkstattgemeinschaft“ bietet, um die Mitwirkung beider Künstler korrekt abzubilden.
Warum reicht eine manuelle Karteikarte für die Nachlassverwaltung nicht aus?
Eine manuelle Karteikarte kann die komplexen Verknüpfungen zwischen einem Werk, seinen Abbildungen, Belegen und dem rechtlichen Status nur schwer abbilden, weshalb eine Objektdatenbank empfohlen wird.
Was muss bei der rechtlichen Klärung des Nachlasses beachtet werden?
Der Besitz eines Werks beinhaltet nicht automatisch das Recht zur Publikation oder Digitalisierung; daher müssen Eigentumsübertragung und Nutzungsrechte schriftlich in Verträgen mit den Nachlassgebenden geregelt werden.